12 Thesen zur Organtransplantation
1. Der Hirntod ist nicht der Tod des Menschen!
Ein ehemaliger Chefarzt aus Gladbeck, Herr Prof. Dr. Linus Geisler sagt dazu, dass ein Mensch, der als hirntot bezeichnet wird, noch zu 97 % ein lebender Mensch und keineswegs tot ist.
2. Der Begriff „Hirntod" ist ein Kunstbegriff!
Das Wort ist einzig dazu erschaffen worden, um die Organentnahme von noch lebenden Patienten zu legalisieren und zu enttabuisieren.
3. Hirntoddiagnostik ist unzuverlässig!
Die tieferen und sehr relevanten Hirnregionen sind wegen der biophysikalischen Verhältnisse nach etwa 5 cm nicht erreichbar. (Der als Hirntod deklarierte Steven Thorpe aus Großbritannien ist ein lebendes Beispiel für derartige Fehldiagnosen).
4. Von keinem toten Menschen kann ein Organ in einem anderen Menschen wieder zum Leben erweckt werden!
Mit dem tatsächlichen Tod eines Menschen beginnt auch der biologische Zersetzungsprozess.
5. Organentnahme aus Sterbenskranken ist Mord!
Denn erst durch die Organentnahme sterben die Menschen auf dem OP-Tisch (5. Gebot: Du sollst nicht töten!)
6. Organempfänger bleiben lebenslänglich krank!
Den Bürgern wird suggeriert, dass Organempfänger nach der Transplantation gesund sind. In den öffentlichen Diskussionen werden nur die wenigen Patienten mit positiven Transplantationsverläufen vorgestellt. Verschwiegen werden die Folgeprobleme nach einer Transplantation und die zahlreichen Nebenwirkungen durch die hohe Medikamenteneinnahme.
7. Der Tod durch Fehlen von nicht zur Verfügung stehenden Organen ist Heuchelei!
Patienten sterben nicht aufgrund fehlender Spenderorgane, sondern sie sterben an ihrer Krankheit.
8. Erweiterte Zustimmungslösung ist gesetzeswidrig!
Die Zustimmung zur Organentnahme muss vom Betroffenen zu Lebzeiten selbst schriftlich bestimmt worden sein. Es ist eine rechtswidrige Handlung, wenn ein Angehöriger ohne Vollmacht über die Organentnahme seines Angehörigen entscheiden muss und darf (in Deutschland bedarf es grundsätzlich schriftlicher Vollmachten für alltägliche Angelegenheiten wie z. B. Bank- oder Postgeschäfte) Daher ist es rechtswidrig ohne Bevollmächtigung über Leben und Tod eines Dritten zu entscheiden!
9. Organtransplantationen sind ein großes Geschäft für Medizin und Pharmalobby!
Organtransplantationen garantieren Milliardenumsätze und hohe Gewinne für Medizin und Pharmaindustrie. Die Transplantierten müssen täglich viele Tabletten täglich zu sich nehmen. Durch die Nebenwirkungen der vielen Tabletten sind weitere Erkrankungen vorprogrammiert. Ärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie etc. bleiben so satt im Geschäft.
10. Hohe Kosten der Transplantationsmedizin verursachen Versorgungslücken für andere Patientengruppen!
Ein Großteil der Bevölkerung muss hohe Zuzahlungen leisten oder andere, wie Allergiker, müssen die gesamten Medikamentenkosten tragen. Zum Beispiel bekommen Patienten ihr jahrzehntelang verordnetes Medikament nicht mehr, sondern ein Billigprodukt, in dem nur noch der Wirkstoff vorhanden ist, dafür aber andere z. T. krankmachende Trägersubstanzen usw.
11. Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Dieses ist in unserem Grundgesetz verankert (GG Artikel 1.1) Die Würde eines Menschen dauert bis zu seinem letzten Atemzug. Das Ausschlachten von Organen aus einem noch lebenden Menschen ist gesetzeswidrig, denn es ist würdelos einen mutmaßlich im Sterben Liegenden in seinem Sterbeprozess zu stören.
12. Beendigung der Werbeveranstaltungen für Organtransplantationen!
Es gibt nur polarisierende Haltungen Pro-Organspende. In öffentlichen Diskussionen muss der Anteil der Organspende-Gegner prozentual gleich sein zu den Befürwortern. Es muss offene und ehrliche Diskussionen über die Probleme der Organtransplantation geben. Es darf niemals vergessen werden, dass der im Sterben Liegende genauso viel wert ist, wie der Erkrankte, mögliche Organempfänger, denn beide sind noch lebende Menschen.