Deutsche Patientengewerkschaft e.V.
(DPatGw)

Duisburg, den 17. Mai 2012

P E T I T I O N

Wegen Entscheidungslösung Transplantationsgesetz  

Die Deutsche Patientengewerkschaft e. V. beschwert sich über das Nicht-Einhalten des Grundgesetzes Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Dieses Grundgesetz wird missachtet, weil die deutsche Bevölkerung durch die Bundesregierung dazu gezwungen werden soll, sich für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Dieses geschieht auch noch durch Fehl- und gezielte Falschinformationen. Im Gesetzesentwurf steht, dass die Organspende “postmortal“, (was nach dem Tod heißt), erfolgen würde, das ist nachweislich gelogen, denn die Organentnahme geschieht bei lebendigem Leib! Dann wiederum wird der Begriff „Hirntod“ benutzt, was im Widerspruch zu „postmortal“ steht, denn ein „Hirntoter“ ist ein zu 97 %  lebender Mensch! Informationen dazu finden Sie im Bericht von Prof. Linus Geisler, ehemaliger Chefarzt der Medizinischen Klinik in Gladbeck

http://www.linus-geisler.de/art2010/201001universitas_tote-spender-regel.html

Der Deutsche Staat hat die Verpflichtung die Bevölkerung wahrheitsgemäß über die so genannte Organspende aufzuklären und nicht diese durch „Unwahrheiten“ gezielt in die Irre zu führen.

Ihre Äußerungen zu Ihrem neuen Transplantationsgesetzvorschlag:

Punkt A:  Problem und Ziel

Bereits Punkt  A ist falsch! Denn die angeblichen 75 % der Bevölkerung, die für eine Organtransplantation wären, wie Sie schreiben, sind Menschen, die der Organspende eventuell zustimmen, aber nur weil sie zur Zeit noch falsch informiert sind. Diese würden sie aber mit Sicherheit ablehnen, wenn sie die Information besitzen, dass es sich bei der derzeitigen Organspendepraxis aber um  „LEBENDE“ Menschen handelt, die erst durch Organentnahmen in den Tod befördert werden.  Erst nach dieser Schlachtung bei lebendigem Leib, kann dann von„postmortal“ gesprochen werden, weil der Mensch danach tatsächlich tot ist. Seine  Organe wären postmortal dann aber auch tot! Nur lebend entnommene Organe sind brauchbar. Tote, postmortale Organe sind  für eine Transplantation unbrauchbar!  Somit ist die Spendebereitschaft mit 75 % eine geschönte Prozentzahl und die Prozentzahl von 25 % der Bevölkerung mit Organspendeausweis ist ebenfalls nicht richtig, da es höchstens auf ca. 12 % der Bevölkerung zutrifft.

Präventive Aufklärung täte der Bevölkerung viel, viel besser, z. B. nicht Rauchen, Nichtraucherschutz,  keinen  Alkoholmissbrauch, keine Drogen und kein Tablettenmissbrauch etc., das würde den Organzusammenbruch verhindern und Transplantationen unnötig machen!

Von einer so genannten Organspende kann nur geredet werden, wenn der so genannte Organspender lebt und einer Organspende zustimmt! Aus einem toten Menschen, können nämlich nur tote Organe entnommen werden und diese toten Organe können in einem lebenden Menschen nicht wieder lebendig gemacht werden, um zu funktionieren. So wie es derzeit praktiziert wird, ist der so genannte Organspender erst nach der Organentnahme tot, durch die Messer der Ärzte auf dem OP-Tisch.  Dem so genannten Organspender werden bei lebendigem Leib die Organe aus dem warmen, lebenden Körper geschnitten! Erst durch die Entnahme der Organe tötet der Arzt den Menschen/Organspender auf dem OP-Tisch. Aber das Töten eines Menschen ist Mord, und Mord ist in Deutschland und jedem anderen Staat der Welt strafbar! Die Bundesregierung verstößt damit eklatant gegen das Grundgesetz! Wir protestieren hiermit gegen diese Organraub-Praxis aus im Sterben liegenden Menschen!

Außerdem sind nach 5 Jahren  50 % aller Transplantierten verstorben! Gewinnbringend ist die ganze Angelegenheit nur für die Ärzte,  für die Krankenhäuser und für die Pharmaindustrie. Die Transplantierten verrecken, sprichwörtlich, an den Nebenwirkungen der täglich bis zu 50 Tabletten, oft auch mehr. Kein Transplantierter wird ein gesunder Mensch!

Des Weiteren werden die Menschen durch die Organspendepraxis in 2 Klassen geteilt! Bei dem einen Erkrankten, der auf die so genannte Organspende wartet, entsteht der Eindruck, er sei der wertvollere Mensch. Während  der so  genannte „Organspender“ als mutmaßlich im Sterben liegender, hirnverletzter Mensch als wertlos erscheint und nur noch als wertvolles Ersatzteillager angesehen wird! Denn das erste Menschenleben, das des Organempfängers, wird so zu sagen gewinnbringend,  bewusst  gerettet, für ca. 5 Jahre, während  der  andere Mensch, der Organspender bewusst, durch Schlachtung (Ersatzteillager), geopfert wird.

Darüber muss der deutsche Bürger als erstes sach- und fachgerecht aufgeklärt werden, bevor Sie, unsere Volksvertreter, sich erlauben ein solches Gesetz zu verabschieden. Wir, die Deutsche Patientengewerkschaft, beantragen das Gesetz zu verbieten und eine Volksabstimmung darüber einzuholen! Dadurch  hätten Sie dann Ihre Volksmeinung! Aber diese Meinung  würde Ihnen nicht gefallen, denn der aufgeklärte Bürger ist gegen Organentnahme aus lebenden Menschen!

Wenn Sie dem offiziellen Töten / Schlachten von Menschen zustimmen, mit welchem Recht und welchem Gesetz wollen Sie dann noch jemals einen Mörder vor Gericht verklagen und verurteilen?! Darüber erbitten wir detaillierte Auskünfte!

Die nächste verlogene Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der so genannten „Organspende“ ist das erfundene Kunstwort „Hirntod“. Dieser Begriff  „Hirntod“ wurde erfunden, um eine Rechtfertigung für die menschenverachtende Organentnahme zu haben. Denn in Wirklichkeit befindet sich dieser hirntote Mensch allenfalls im Sterbeprozess.

Kein deutscher Bundesbürger wurde bislang von den Krankenkassen oder anderen Verantwortlichen, z. B. dem Deutschen Bundestag,  darüber informiert, dass so genannte Hirntote durchaus auch wieder erwachen können und danach wieder ein normales, gesundes Leben führen können. Siehe dazu den jüngst erschienenen Zeitungsartikel, in dem geschildert wird, dass ein von 4 Ärzten für hirntot erklärter Jugendlicher wieder erwachte und nun mit wenigen körperlichen Beschwerden ein normales Leben führt. Der letzte diesbezügliche Fall, ist nachzulesen vom 27.4.2012  unter: http://www.kath.net/detail.php?id=36293 Diesen wichtigen Artikel legen wir dieser Petition bei.

Ärzte maßen sich an zu entscheiden, welcher Mensch leben darf und welcher Mensch sterben muss. Aber nur ein einziger Mensch, der als hirntot Diagnostizierter weiter lebt, weil z. B. seine Eltern der Aufforderung der Ärzte zur Organtransplantation ihres Kindes nicht zustimmten, (wie beim oben erwähnten englischen Jugendlichen nachlesbar), muss als Konsequenz für Sie als Regierungsverantwortliche, den sofortigen Stopp der so genannten Organspende nach sich ziehen.

Wir fordern Sie hiermit auf, endlich die Gesetze einzuhalten und die Würde der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wiederherzustellen, in dem JEDER wieder in Ruhe und Frieden Sterben kann, ohne Nötigung der Angehörigen um Zustimmung einer ungeheuerlichen Tat, dem Organraub!

Wer korrekt aufgeklärt, selbst einer Organentnahme im Sterbeprozess, (bei lebendigem Leib) zustimmt, soll dieses tun. Angehörige dürfen dieses nicht! Dieses als angeblich humanitäre Tat der Nächstenliebe hinzustellen ist ein Verbrechen, denn das ist und bleibt Mord.  Mord kann nicht durch ein falsch interpretiertes Mäntelchen der  „Organspende“ getarnt, zu einer angeblichen humanitären Tat werden. Die Zustimmung Angehöriger zur Organentnahme Sterbender abzuverlangen ist gesetzwidrig und Anstiftung zum Mord an Angehörigen. Dieses Fehlverhalten von Ärzten, das zu einem Mord an einem hilflosen Menschen führt,  gehört vor das Gericht.

Wir bitten Sie dieses Gesetz unbedingt zu verhindern. 

Ingrid Stempel                                                      Birgit Roß

Deutsche Patientengewerkschaft e. V., 17. Mai 2012

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