Deutsche Patientengewerkschaft e.V.
(DPatGw)

 MENSCHEN 2. KLASSE!


Unser Grundgesetz verspricht im Art. 3 (1) [Gleichheit vor dem Gesetz]

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“

Trifft dies auch zu bei der Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen?

Unsere Meinung: !! NEIN !!

Wie sieht es denn aus, wenn Sie als Kassenpatient z. B. einen Facharzttermin benötigen? Es gibt eine lange Wartezeit. Wie sieht es für einen Privatpatienten aus? Kommen Sie möglichst bald! Dieser Privatpatient bietet ein sicheres Einkommen für den Arzt.

Wie sieht es aus, wenn Sie als Kassenpatient ins Krankenhaus müssen? Oftmals spüren Sie auf der Stelle, dass Sie in der falschen Krankenversicherung sind, denn Sie kommen nicht in den selbstverständlichen Genuss eines Zweibettzimmers. Dafür müssen Sie schon privat- oder zusatzversichert sein, also genügend Geld besitzen. Aber halt, auch das reicht nicht immer, denn wenn Sie schon die eine oder andere Erkrankung hatten, können Sie als gesetzlich Versicherter noch so finanzkräftig sein, es gibt dann gar keine Chance auf eine Zusatzversicherung für Sie. Die vollmundig lockenden Versicherungen versichern keinen Patienten zusätzlich, der bereits Vorerkrankungen hat. Bekannt ist uns der Fall einer Versicherung, die den Antrag auf eine Krankenhaus-Zusatzversicherung eines 78-jährigen Mannes ablehnte, weil er an Arthrose erkrankt ist und ein künstliches Hüftgelenk hat. Sie warben damit, dass es in ihrer Versicherung keine Altersbegrenzung für ihre Zusatzversicherungen gäbe, aber wer ist schon im Alter kerngesund? Die Ablehnung ist eine Ohrfeige für den Betroffenen. Er war sogar bereit, fast 90 Euro monatlich (!) zu zahlen, um auch in den Genuss einer guten Versorgung im Krankenhaus zu kommen. So gibt es für gesetzlich Versicherte überhaupt keine Chance auf eine genauso gute Krankenhausversorgung, wie es für Privatpatienten selbstverständlich ist, wenn sie bereits vorerkrankt sind bzw. nicht genügend Geld für eine Zusatzversicherung haben.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?“

Wohin hat uns unsere Gesundheitspolitik gebracht, dass ein gesetzlich Versicherter bereit sein muss, so tief in die Tasche zu greifen, um beruhigt ins Krankenhaus gehen zu können? Aus uns bekannten Berichten wissen wir, dass in Krankenhäusern aus 3-Bettzimmern schnell 4-Bettzimmer werden können, wenn für einen Privatpatienten kein Zweibettzimmer zur Verfügung steht. So wird ein Kassenpatient aus einem Zweibettzimmer mal eben schnell in ein 3-, nun 4-Bettzimmer, geschoben, Hauptsache der Privatpatient liegt bequem…

Doch das ist nicht alles. Auch in anderen Bereichen wird der Privatpatient im Krankenhaus hofiert:
Er erhält Chefarztbehandlung, gründlichste Untersuchungen und freundlichere Behandlung. In manchen Krankenhäusern gibt es kostenloses Mineralwasser für Privatpatienten, der Kassenpatient zahlt jedoch! Privatpatienten haben auch ihre Vorteile bei der Auswahl Ihres Essens, was für Kassenpatienten in einigen (vielen?) Krankenhäusern nicht mehr möglich ist. Und wo bleibt der Kassenpatient während der Privatpatient die Behandlung und Versorgung 1.Klasse bekommt? Auf der Strecke!

Wo ist die Gleichheit, die uns unser Grundgesetz garantiert? Wir erkennen in unserem Gesundheitswesen keine Gleichheit, denn wo ist die „Gleichheit“, wenn nur noch der Privatversicherte weiß, dass er schnell einen Arzttermin bekommt bzw. sicher sein kann, die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus zu erhalten.

Wie kann es sein, dass die Politik Unrecht zu Recht macht und die Bevölkerung still hält und dazu schweigt?

Wir dürfen nicht resignieren und schweigen - wir müssen anklagen!

Darum erneut unser Aufruf an Sie: Wehren Sie sich mit uns gemeinsam und kämpfen Sie gegen diese Ungerechtigkeiten. Wenn jeder nur sagt: „Ach, dagegen kann man ja sowieso nichts machen“, möchten wir Sie auf unser Grundgesetz aufmerksam machen:

Art. 20 [Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht]
(1) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
(2) „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus….“
(4) „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfen nicht möglich sind.“

Wir sind nicht machtlos. Die Macht, die wir Bürger haben, müssen wir nutzen, um die nötige Veränderung herbeizuführen.

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